Unsere Leistungen


Unterricht nach Vereinbarung

 
  • Für Berufskraftfahrer nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):
    • Berufskraftfahrer-Weiterbildung
    • Gefahrgutausbildung
    • Berufskraftfahrer-Ausbildung (beschleunigte Grundqualifikation)
  • Seminare für Ladungssicherung (VDI)
  • ECO-Training
  • Staplerausbildung
  • Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)
  • Einweisung digitales Kontrollgerät
  • ADR-Fortbildung
  • Einweisung Telematik

Führerscheinausbildung der Klassen


 
   
Klasse C1
Klasse C1
  Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 
   
Klasse C1E
Klasse C1E
  Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
 
   
Klasse C
Klasse C
  Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 
   
Klasse CE
Klasse CE
  Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
 
   
Klasse D1
Klasse D1
  Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 
   
Klasse D1E
Klasse D1E
  Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
 
   
Klasse D
Klasse D
  Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
 
   
Klasse DE
Klasse DE
  Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
 
   






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gedruckt am 22.12.2024 um 02:34 Uhr